Meldekanal

Die neue EU-Richtlinie zu Whistleblowern, die 2019 verabschiedet wird, schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen Meldekanal einrichten müssen. Über diesen Kanal können Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und externe Personen auf anonyme und sichere Weise schwerwiegende ethische oder rechtliche Verstöße wie Korruption, Geldwäsche oder Diskriminierung melden.