Häufig gestellte Fragen

Vor Beginn

Bei der routinemäßigen Nutzung von Timmi Abwesenheiten kann es vorkommen, dass Sie sich einige Fragen über die Funktionsweise des Tools stellen. In diesem Hilfeblatt haben wir die fünf häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengestellt. Dieser Artikel behandelt folgende Punkte:

Warum kann ich ein Abwesenheitskonto nicht mehr verwenden, obwohl ich noch Tage darauf habe?

Abwesenheitskonten sind in Timmi Abwesenheiten vollständig einstellbar. Mit jeder periodischen Abwesenheit (bezahlter Urlaub, Zeitausgleich, Dienstalter, Fraktionierung) sind eine bestimmte Anrechnungsperiode und eine bestimmte Verbrauchsperiode verbunden.

Am Ende dieser Verbrauchsperiode ist es möglich, den Urlaub auf dem Konto zu erlauben (wenn die angerechneten Tage übertragen werden können) oder den Urlaub zu verbieten. Wenn Sie Tage auf einem Abwesenheitskonto haben, es aber nicht mehr möglich ist, sie zu beanspruchen, liegt das sicherlich am letzten Fall: Die Tage sind am Ende der Verbrauchsperiode verloren gegangen und die Inanspruchnahme wurde „"verboten“. Diese Einstellung kann geändert werden. Hier finden Sie das Hilfeblatt zur Änderung eines Abwesenheitskontos. 

Wie wird Teilzeitarbeit berechnet? 

Alle Erklärungen finden Sie auf unserem Hilfeblatt Berechnung von Teilzeittagen.

Wie werden die Arbeitstage berechnet?

Alle Erklärungen finden Sie auf unserem Hilfeblatt Berechnung der Arbeitstage

Warum ist es nicht möglich, eine Abwesenheit über eine bestehende Abwesenheit zu legen?

TABS_Request_Overlapping_absences_partial_DE.png

Timmi Abwesenheiten verwaltet nicht die Tatsache, dass eine Abwesenheit über eine bestehende Abwesenheit gelegt wird, da bei einigen Lohnabrechnungstools die Bewertung in der Lohnabrechnung anhand des Anfangs- und Enddatums der Abwesenheit erfolgt. Timmi Abwesenheiten hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, diese Funktion zu unterbinden, um zu verhindern, dass diese Lohnabrechnungsprogramme ein und dieselbe Abwesenheit mehrfach verbuchen (nur bei Telearbeit erlaubt).

Warum kann der Mitarbeiter einen Abwesenheitsantrag in der Vergangenheit nicht annullieren?

Jeder Antrag auf Abwesenheit in der Zukunft kann vom Mitarbeiter annulliert werden. Der Mitarbeiter kann auch die Annullierung dieses Antrags beantragen, wenn er bereits genehmigt wurde. Andererseits kann jede Anfrage in der Vergangenheit, einschließlich heute, nur vom Administrator annulliert werden, der sie im „Terminplanmanagement“ löschen kann.

Wenn ein Abwesenheitsantrag für z.B. eine Woche ab heute beginnt, gilt er als vergangen, da er begonnen hat. Sie kann daher nicht direkt vom Mitarbeiter annulliert werden.

Mehr Informationen finden Sie im Hilfeblatt.

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unseren Hilfeblättern:

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