Kann ich einen Arbeitsausfall für einen halben Tag angeben?

Bevor Sie beginnen

Es kommt vor, dass ein:e Arbeitnehmer:in aus medizinischen Gründen abwesend ist. Wenn ein:e Mitarbeitende:r krankheitsbedingt abwesend ist, müssen Sie die Abwesenheit dieses/dieser Mitarbeitenden aus dem Modul „Abwesenheitsverwaltung" erfassen.

Merkblatt zur Erfassung von Abwesenheiten ansehen

Wie ist mit der Situation umzugehen, wenn der/die Mitarbeitende weniger als einen Tag abwesend ist?

Wenn ein:e Angestellte:r ein gesundheitliches Problem hat, ist es nicht möglich, einen Arbeitsausfall für einen Zeitraum von weniger als einem Tag einzureichen.

Damit eine Abwesenheit als Krankschreibung gilt, muss der Arzt ein ärztliches Attest für mindestens einen ganzen Tag ausstellen.

Wenn der Arzt bereits am ersten Abwesenheitstag eine Krankschreibung ausstellt, auch wenn der/die Arbeitnehmer:in nur ein paar Stunden gefehlt hat, wird der gesamte Tag als Arbeitsausfall verbucht.

Wenn ein:e Angestellte:r aus gesundheitlichen Gründen fehlt, ohne einen medizinischen Beleg zu erbringen, kann diese Abwesenheit als ungerechtfertigt angesehen werden. In diesem Fall kann im Austausch mit dem/der Mitarbeitenden die beste Lösung gefunden werden: z. B. das Herunterzählen eines Urlaubstages bzw. zusätzlichen freien Tages wegen 35-Std.-Woche oder die Übertragung der Arbeitszeit auf die folgenden Tage.

Wenn Sie statt eines Tages unbedingt einen halben Tag abziehen möchten, können Sie dieses Problem umgehen, indem Sie ein neues Abwesenheitskonto erstellen, das nicht der Kategorie „Urlaub mit Arbeitsausfall“ zugeordnet ist, und den halben Tag auf diesem neuen Konto deklarieren.

Wir empfehlen diese Problemumgehung jedoch nicht, da sie möglicherweise nicht dem an die CPAM mitgeteilten Arbeitsausfall entspricht.

 

 

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