Bevor Sie beginnen
Der Typ Regel für den Erwerb von Urlaubsansprüchen ist für die Einstellung des Erwerbs eines festen Betrags oder eines variablen Betrags nach Alters- oder Betriebszugehörigkeitskriterien in einer bestimmten Frequenz zu verwenden.
Um eine solche Regel einzurichten, gehen Sie zu Einstellungen > Regelungen > Erwerb > Neue Regel erstellen > Erwerb von Urlaubsansprüchen.
Wie definiert man die Personalgruppe, für die die Regel gilt?
Die Erwerbsregeln müssen auf regulatorischer Ebene eingestellt werden. Wenn demnach eine Regel für mehrere Regelungen gilt, muss sie in jeder Regelung neu erstellt werden.
Die Erwerbsregel gilt für die durch das Erwerbsprofil definierte Personalgruppe. Eine Regel kann für mehrere Profile innerhalb derselben Regelung gelten.
Im Erwerbsprofil werden die Mitarbeitenden zusammengefasst, welche das gleiche Anrecht auf Urlaub haben.
Beispiel: Es gibt zwei Regelungen auf meiner Grundlage, die Syntec-Regelungen und die Offshore-Betriebsregelungen.
In den Syntec-Regelungen habe ich zwei Erwerbsprofile: 25 BU (bezahlte Urlaubstage) + Pauschale wegen Abbau von zusätzlichen freien Tagen wegen 35-Std.-Woche 218 Tage und 25 BU.
-> Ich kann eine Regel „25 BU“ erstellen, die für beide Erwerbsprofile gilt.
In den Offshore-Betriebsregelungen habe ich ein einziges Erwerbsprofil 25 BU.
-> Ich muss eine neue Regel 25 BU erstellen, die für dieses eine Profil gilt.
Wie erfolgt die Einstellung des Betrags, der gutgeschrieben werden soll?
Lassen Sie sich durch das Regelformular leiten, indem Sie es in der Reihenfolge, in der Sie es lesen, ausfüllen.
Beispiel: Um eine Regel von 25 bezahlten Urlaubstagen pro Jahr einzurichten, die im Laufe des Jahres monatlich gutgeschrieben werden (französischer Fall), wird die Einstellung wie folgt vorgenommen:
Um eine Regel für 30 Erholungstage einzurichten, die jährlich auf einmal gutgeschrieben werden (Schweizer Fall):
Um eine Regel für 1 US Holiday alle 15 Tage einzurichten (amerikanischer Fall):
- Die Option „Alle zwei Wochen“ ist nur möglich, wenn das Konto, auf das die Regel angewendet wird, ein einmaliges Konto ist (auch als nicht wiederkehrend bezeichnet). Die Häufigkeit der Gutschrift ist dann notwendigerweise gleich.
- Es muss ein Zeitraum festgelegt werden, an dem die Abrechnungen der Zweiwochenzeiträume beginnen. Bei der Erstellung der Regel gibt es zwei Auswahlmöglichkeiten, sie beziehen sich auf das Datum des Tages, an dem die Regel erstellt wurde:
- Der 1. Gutschriftszeitraum beginnt am Montag der laufenden Woche.
Beispiel: Wenn heute Dienstag, der 2. Juli 2024 ist, dauert der erste Zweiwochenzeitraum von Montag, dem 1. Juli, bis Sonntag, dem 14. Juli 2024.
Die vorgeschlagene Auswahl des Zeitraums ist so definiert, dass der Tag, an dem die Regel erstellt wird, in der ersten Woche des Bezugszeitraums liegt.
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- Der 1. Gutschriftszeitraum beginnt am Montag der folgenden Woche:
Beispiel: Wenn heute Dienstag, der 2. Juli 2024 ist, dauert der erste Zweiwochenzeitraum von Montag, dem 8. Juli, bis Sonntag, dem 21. Juli 2024
Die Wahl des vorgeschlagenen Zeitraums ist so festgelegt, dass der Tag der Erstellung in der zweiten Woche des Bezugszeitraums liegt.
Es können Urlaubstage eingestellt werden, deren Zahl je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der Mitarbeitenden variiert. Dies ist eine geeignete Einstellungsart für Länder wie Japan, in denen die Anzahl der Jahresurlaube von diesen Daten abhängt.
FAQ
Ich muss neben dem klassischen Urlaub auch Betriebszugehörigkeitsurlaub einrichten. Kann ich eine zweite Regel für einen festen Erwerb mit variablem Betrag in Abhängigkeit von Alter und Betriebszugehörigkeit erstellen?
Nein, das wird nicht empfohlen, denn die Art und Weise, wie eine feste Erwerbsregel ausgeführt wird, wird nicht zu dem Ergebnis führen, das für Betriebszugehörigkeitsurlaub erwartet wird. Ebenso wird sich die Funktionsweise der Begleichungsregeln auf diesen Betriebszugehörigkeitsurlaub auswirken, obwohl dies in der Regel nicht erwünscht ist. Für zusätzlichen Betriebszugehörigkeitsurlaub gibt es eine eigene Regelart mit der Bezeichnung „Erwerb von Betriebszugehörigkeitsurlaub“.