Bevor Sie beginnen
Mit der Anwendung „Freigegebene Dokumente“ können Sie den Zugriff auf öffentliche HR-Dokumente wie interne Vorschriften oder die Homeoffice-Charta zentralisieren und erleichtern. Die Mitarbeitenden werden im Falle des Vorhandenseins eines neuen Dokuments benachrichtigt und können die mit ihnen geteilten Dokumente frei einsehen und downloaden.
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Gesetzliche Verpflichtungen zur Bereitstellung wichtiger HR-Dokumente
In Frankreich müssen den Mitarbeitenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mehrere Dokumente im Zusammenhang mit der Personalabteilung in aktueller Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Hier ist eine Liste der wichtigsten obligatorischen Dokumente:
- Interne Regelungen: Sie sind für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verbindlich und müssen Bestimmungen zu Disziplin, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Informationen zu den Verteidigungsrechten der Mitarbeitenden enthalten.
- Der Tarifvertrag: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern:innen eine Kopie des geltenden Tarifvertrags zur Verfügung stellen. Er muss entweder in Papierform oder in digitaler Form in jedem Betrieb des Unternehmens zugänglich sein.
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Offenlegungspflicht : Mehrere Informationen müssen den Mitarbeitenden des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden, darunter:
- Kontaktdaten des Arbeitsinspektorats und des Betriebsarztes.
- Arbeitszeiten und wöchentliche Ruhezeit.
- Sicherheits- und Brandhinweise.
- Texte zur beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen.
- Kontaktdaten für Rettungsdienste (Feuerwehr, Notarzt, usw.). - Das Bewertungsdokument beruflicher Risiken (DUERP): Dieses für alle Unternehmen verbindliche Dokument muss mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden und allen Mitarbeitenden zugänglich sein.
- Sozialbilanz: Bei Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitenden muss die Sozialbilanz jährlich aktualisiert und den Personalvertretungen zur Verfügung gestellt werden.
- Tarifverträge: Alle betrieblichen Tarifverträge müssen den Mitarbeitenden zur Kenntnis gebracht werden, in der Regel durch Aushang oder durch Bereitstellung im Intranet des Unternehmens.
- Liste der Personalvertreter: Die Kontaktdaten der Personalvertreter, des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) oder der Gewerkschaftsvertreter müssen veröffentlicht werden.
- Plan zur Prävention von Berufsrisiken: In Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden muss dieser Plan für die Mitarbeitenden zugänglich sein.
Ziel dieser Dokumente ist es, Transparenz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer:innen über ihre Anrechte und Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen informiert werden.