Gesetzlicher Urlaub

Einleitung

Hier sind die verschiedenen gesetzlichen Urlaube nach französischem Arbeitsrecht.

Seien Sie sich bewusst, dass das die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs in jedem Fall mindestens zu berücksichtigen sind. Wenn in Ihrem Tarifvertrag weniger günstige Bedingungen angegeben sind, ist er nicht aktualisiert worden.

  • Heirat/eingetragene Partnerschaft: 4 Tage
  • Heirat (Kind): 1 Tag
  • Geburt/Adoption: 3 Tage
  • Meldung einer Behinderung eines Kindes: 5 Tage
  • Krankes Kind: 3 bis 5 Tage je nach Alter und Anzahl der Kinder, ohne Lohnfortzahlung pro Kalenderjahr
  • Tod (Kind): 14 Tage
  • Urlaub bei Trauer um ein Kind: 8 Tage (Kalendertage)
  • Tod (Ehepartner/Eltern/Schwiegereltern/Bruder/Schwester): 3 Tage

Quelle: https://code.travail.gouv.fr/contribution/les-conges-pour-evenements-familiaux

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