Bevor Sie beginnen
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden zu verwalten, je nachdem, ob ihre Urlaubsansprüche anteilig verteilt werden oder nicht.
Jede dieser beiden Möglichkeiten führt zu einer besonderen Berechnung, wenn Abwesenheitstage eingereicht werden: Teilzeittage werden bei anteiligen Anrechten nicht als Abwesenheit gezählt, und umgekehrt werden sie gezählt, wenn die Anrechte nicht anteilmäßig berechnet werden.
Die Rechtsprechung scheint es vorzuziehen, die Urlaubsansprüche von Teilzeitbeschäftigten nicht anteilig aufzuteilen, doch in der Praxis halten es viele Unternehmen für einfacher, die Anrechte aufzuteilen.
Timmi Abwesenheiten gibt Ihnen die Wahl zwischen diesen beiden Methoden, die Sie auf der Ebene der Kontenkategorie festlegen können. Dieses Merkblatt ist Teilzeitkräften mit nicht abgeglichenen Anrechten gewidmet.
Berechnungsregeln in Timmi Abwesenheiten
- Die Periode der Abwesenheit erstreckt sich vom Beginn der Abwesenheit bis zum Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit (vgl. Arbeitsgesetzbuch).
- Es werden alle Teilzeithalbtage gezählt, die in die Abwesenheitsperiode fallen, es sei denn, die Grenze ist erreicht.
- Die Grenze für die Anzahl der berechneten Teilzeittage wird auf der Grundlage der Anzahl der angerechneten Wochen berechnet. Diese Kontrolle stellt sicher, dass die teilzeitbeschäftigte Person nicht gegenüber einer Vollzeitkraft benachteiligt wird. So sieht Timmi Abwesenheiten für jede angerechnete Woche (5 Arbeitstage oder 6 Werktage) die Anrechnung der Anzahl der Teilzeittage pro Woche vor. Beispiel: wenn eine Person mit 80 %, die mittwochs nicht arbeitet, fünf Arbeitstage erworben hat, dann sieht Timmi Abwesenheiten die Anrechnung eines Mittwochs vor. Unterhalb von fünf erworbenen Tagen sieht Timmi Abwesenheiten die Anrechnung eines Mittwochs nicht vor. Wenn sie also an einem Dienstag arbeitet und ihre Anzahl an angerechneten Tagen nicht ausreicht (z.B. 3 angerechnete Tage), wird nur der Dienstag berechnet.
Beispiel, um die Funktionsweise der Berechnung zu veranschaulichen
In diesem Beispiel fehlt der/die Mitarbeitende wegen Teilzeitarbeit am Montag- und Mittwochnachmittag und am Donnerstag den ganzen Tag. Samstag und Sonntag sind keine Teilzeittage, sondern arbeitsfreie Tage bzw. wöchentliche Ruhetage.
Was passiert, wenn ich den Montagvormittag frei beantrage?
Die Arbeit wird am Dienstagmorgen wieder aufgenommen. Die Abwesenheitsperiode erstreckt sich also von Montagvormittag bis Montagnachmittag. Der Montagnachmittag in Teilzeit ist in dem Zeitraum enthalten und wird berechnet (außer, wenn die Grenze erreicht ist).
Was passiert, wenn ich den Mittwochvormittag beantrage?
Die Arbeit wird am Freitagvormittag wieder aufgenommen, daher erstreckt sich die Abwesenheit über den gesamten Mittwoch und den gesamten Donnerstag. Wir werden die drei in der Periode enthaltenen Teilzeit-Halbtage berechnen müssen: Mittwochnachmittag, Donnerstagvormittag und Donnerstagnachmittag.
Wenn Sie einen halben Arbeitstag beantragen, werden 2 Urlaubstage abgezogen (außer wenn die Grenze erreicht ist).
Was passiert, wenn ich den ganzen Freitag als freien Tag beantrage?
Die Wiederaufnahme der Arbeit ist am darauffolgenden Montag, aber es gibt keinen halben Teilzeittag, der im Zeitraum von Freitagvormittag bis Montagvormittag (nicht eingeschlossen) enthalten ist. Es wird also nur ein freier Tag berechnet.
Bearbeiten der von Timmi Abwesenheiten vorgesehenen Berechnung
Deaktivieren der Kontrolle über die Anzahl der gezählten Teilzeittage
Defaultmäßig blockiert Timmi Abwesenheiten die Zählung von Teilzeittagen über die Grenze hinaus, die anhand der erworbenen Ansprüche berechnet wird (vgl. Berechnungsregel Nr. 3). Wenn Sie diese Kontrolle jedoch deaktivieren möchten, gehen Sie zu Einstellungen > Präferenzen > Einstellungen, in den Abschnitt „Urlaub beantragen“ und stellen Sie die Einstellung „Kontrolle der Berechnung von Teilzeitarbeit“ auf „Nein“.
Einen Antrag ohne abgezogene arbeitsfreie Tage nicht autorisieren
Wenn der Saldo am Ende des Antrags nicht ausreicht, um die nicht gearbeiteten Tage zu zählen, genehmigt Timmi Abwesenheiten defaultmäßig das Versenden des Antrags. Wenn z.B. ein:e Arbeitnehmer:in, der/die 80 % arbeitet, mit dem Freitag in Teilzeit nur noch 4 Arbeitstage auf dem Konto Bezahlter Urlaub 2019/2020 hat und eine Woche Urlaub nehmen möchte, erlaubt Timmi Abwesenheiten ihm/ihr, einen Urlaubsantrag mit 4 Tagen (anstatt 5 Arbeitstagen) einzureichen.
Sie können diese Erlaubnis deaktivieren. Stellen Sie in Einstellungen > Präferenzen > Einstellungen, im Abschnitt „Urlaub beantragen“ die Einstellung „Antrag ohne nicht gearbeitete Tage bei unzureichendem Saldo erlauben“ auf „Nein“.
In diesem Fall muss der/die Mitarbeitende ein anderes Urlaubskonto verwenden, um seinen Antrag zu vervollständigen (im vorherigen Beispiel hätte der Mitarbeitende das Konto Bezahlter Urlaub 2020/2021 verwenden können, um den Freitag zu berechnen).
Erzwingen der Berechnung von Teilzeittagen
In der Abwesenheitsverwaltung können Sie einen Teilzeittag wählen und eine Abwesenheit darauf verhängen, um die Berechnung zu erzwingen. Wählen Sie den Tag, der allein berechnet werden soll.